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Wednesday, June 18, 2008

Was heißt eigentlich "Faschismus"?

Eine Begriffsbestimmung aus entschieden liberaler Sicht findet sich in der Ökonomischen Enzyklopädie der "Library of Economics and Liberty":



Fascism

by Sheldon Richman

The best example of a fascist economy is the regime of Italian dictator Benito Mussolini. Holding that liberalism (by which he meant freedom and free markets) had "reached the end of its historical function," Mussolini wrote: "To Fascism the world is not this material world, as it appears on the surface, where Man is an individual separated from all others and left to himself.... Fascism affirms the State as the true reality of the individual."

This collectivism is captured in the word fascism, which comes from the Latin fasces, meaning a bundle of rods with an axe in it. In economics, fascism was seen as a third way between laissez-faire capitalism and communism. Fascist thought acknowledged the roles of private property and the profit motive as legitimate incentives for productivity—provided that they did not conflict with the interests of the state.

Fascism in Italy grew out of two other movements: syndicalism and nationalism. The syndicalists believed that economic life should be governed by groups representing the workers in various industries and crafts. The nationalists, angered by Italy's treatment after World War I, combined the idea of class struggle with that of national struggle. Italy was a proletarian nation, they said, and to win a greater share of the world's wealth, all of Italy's classes must unite. Mussolini was a syndicalist who turned nationalist during World War I.

From 1922 to 1925, Mussolini's regime pursued a laissez-faire economic policy under the liberal finance minister Alberto De Stefani. De Stefani reduced taxes, regulations, and trade restrictions and allowed businesses to compete with one another. But his opposition to protectionism and business subsidies alienated some industrial leaders, and De Stefani was eventually forced to resign. After Mussolini consolidated his dictatorship in 1925, Italy entered a new phase. Mussolini, like many leaders at this time, believed that economies did not operate constructively without supervision by the government. Foreshadowing events in Nazi Germany, and to some extent in New Deal America, Mussolini began a program of massive deficit spending, public works, and eventually, militarism.

Mussolini's fascism took another step at this time with the advent of the Corporative State, a supposedly pragmatic arrangement under which economic decisions were made by councils composed of workers and employers who represented trades and industries. By this device the presumed economic rivalry between employers and employees was to be resolved, preventing the class struggle from undermining the national struggle. In the Corporative State, for example, strikes would be illegal and labor disputes would be mediated by a state agency.

Theoretically, the fascist economy was to be guided by a complex network of employer, worker, and jointly run organizations representing crafts and industries at the local, provincial, and national levels. At the summit of this network was the National Council of Corporations. But although syndicalism and corporativism had a place in fascist ideology and were critical to building a consensus in support of the regime, the council did little to steer the economy. The real decisions were made by state agencies such as the Institute for Industrial Reconstruction (Istituto per la Ricosstruzione Industriale, or IRI), mediating among interest groups.

Beginning in 1929, in preparation for achieving the "glories" of war, the Italian government used protectionist measures to turn the economy toward autarchy, or economic self-sufficiency. The autarchic policies were intensified in the following years because of both the depression and the economic sanctions that other countries imposed on Italy after it invaded Ethiopia. Mussolini decreed that government bureaus must buy only Italian products, and he increased tariffs on all imports in 1931. The sanctions following the invasion of Ethiopia spurred Italy in 1935 to increase tariffs again, stiffen import quotas, and toughen its embargo on industrial goods.

Mussolini also eliminated the ability of business to make independent decisions: the government controlled all prices and wages, and firms in any industry could be forced into a cartel when the majority voted for it. The well-connected heads of big business had a hand in making policy, but most smaller businessmen were effectively turned into state employees contending with corrupt bureaucracies. They acquiesced, hoping that the restrictions would be temporary. Land being fundamental to the nation, the fascist state regimented agriculture even more fully, dictating crops, breaking up farms, and threatening expropriation to enforce its commands.

Banking also came under extraordinary control. As Italy's industrial and banking system sank under the weight of depression and regulation, and as unemployment rose, the government set up public works programs and took control over decisions about building and expanding factories. The government created the Istituto Mobiliare in 1931 to control credit, and the IRI later acquired all shares held by banks in industrial, agricultural, and real estate enterprises.

The image of a strong leader taking direct charge of an economy during hard times fascinated observers abroad. Italy was one of the places that Franklin Roosevelt looked to for ideas in 1933. Roosevelt's National Recovery Act (NRA) attempted to cartelize the American economy just as Mussolini had cartelized Italy's. Under the NRA Roosevelt established industry-wide boards with the power to set and enforce prices, wages, and other terms of employment, production, and distribution for all companies in an industry. Through the Agricultural Adjustment Act the government exercised similar control over farmers. Interestingly, Mussolini viewed Roosevelt's New Deal as "boldly... interventionist in the field of economics." Hitler's nazism also shared many features with Italian fascism, including the syndicalist front. Nazism, too, featured complete government control of industry, agriculture, finance, and investment.

As World War II approached, the signs of fascism's failure in Italy were palpable: per capita private consumption had dropped to below 1929 levels, and Italian industrial production between 1929 and 1939 had increased by only 15 percent, lower than the rates for other Western European countries. Labor productivity was low and production costs were uncompetitive. The fault lay in the shift of economic decision-making from entrepreneurs to government bureaucrats, and in the allocation of resources by decree rather than by free markets. Mussolini designed his system to cater to the needs of the state, not of consumers. In the end, it served neither.

About the Author
Sheldon Richman is the editor of Ideas on Liberty and is a senior fellow with the Future of Freedom Foundation. He is a lecturer and author of articles on the New Deal era, American foreign policy, and international trade.

Further Reading

Basch, Ernst. The Fascist: His State and His Mind. 1937.

Flynn, John T. As We Go Marching. 1944. Reprint. 1973.

Laqueur, Walter, ed. Fascism: A Reader's Guide. 1978.

Mussolini, Benito. Fascism: Doctrine and Institutions. 1935. Reprint. 1968.

Pitigliani, Fauto. The Italian Corporative State. 1934.

Wednesday, March 19, 2008

Wider die Natur?

Der libertäre Theoretiker ("Das libertäre Manifest") Stefan Blankertz schreibt auf der Freiheitsfabrik zum in christlich-konservativen (und neuerdings auch in rechtslibertären) Kreisen immer wieder neu variierten "Widernatürlichkeitsargument" gegen Homosexualität:


"Das letzte Kapitel von Jörg Guido Hülsmanns Buch “Ordnung und Anarchie” (Grevenbroich 2007), “Wider die Homo-Ehe” (S. 133ff), reizt mich zu ein paar Bemerkungen. Guido wirft Ratzinger (zum Zeitpunkt des Verfassens noch Kardinal) vor, mit seiner Ablehnung der (staatlich sanktionierten) Homo-Ehe nicht weit genug gegangen zu sein, denn auch die heterosexuelle Ehe dürfe nur religiös, nicht aber staatlich abgesegnet werden. Es ist vollkommen unerheblich, ob Guido mit den Argumenten des Kardinals – im Wesentlichen die Leier von der Widernatürlichkeit der Homosexualität – sympathisiert oder nicht, denn solange er (bzw. der Kardinal) Homosexualität nicht (gesetzlich) verbieten will, ist libertär gesehen die Welt in Ordnung. Jeder Mensch hat das Recht, mit sich und mit zustimmenden Personen beliebig zu verfahren, ebenso wie jeder Mensch das Recht hat, Kritik zu üben, solange keine (gewaltsame resp. gesetzliche) Intervention vorgenommen wird.

Allerdings übersieht Guido meines Erachtens, dass die Kirche die gesetzliche Verweigerung der Homo-Ehe aus internen disziplinarischen Gründen braucht. Der Kardinal ist nicht nur “nicht konsequent” genug gewesen, um von der Ablehnung der staatlichen Homo-Ehe zur Ablehnung der staatlichen Ehe überhaupt zu gelangen, sondern er braucht den Unterschied: Es wären nämlich viele katholische Pfarrer bereit, homosexuelle Paare zu trauen. Wenn es keine staatlichen Eheregeln gäbe, an die sich das katholische Eherecht anlehnte, wäre das Sakrament gültig, unabhängig davon, ob es gegen Kirchenrecht verstößt. Denn dies ist eine der praktischen anarchischen Aspekte des Katholizismus, dass trotz der kirchlichen Hierarchie nicht einmal der Papst ein Sakrament aufheben kann, das eine kirchenrechtlich korrekt geweihte Person vornimmt. Sakramente kommen direkt von Gott, nicht vermittelt über die Kirchenhierarchie. Insofern würde die Aufhebung der staatlichen Eheregeln zugleich ein Zusammenbruch des innerkirchlichen Verbots von Homo-Ehe nach sich ziehen. Die Position des Kardinals ist also eine, die die Repression des Staates benutzt, um innerkirchliche Disziplinierung zu erreichen. Er denkt sehr konsequent. Konsequent machtpolitisch. Und nicht religiös. Leider.

Unabhängig davon ist die Rede von der Widernatürlichkeit der Homosexualität, wie sie der Kardinal bekräftigt hat, alles andere als katholisch.

1. Sofern mit “natürlich” gemeint ist: “kommt in der nicht-menschlichen Natur nicht vor”, ist Homosexualität nicht widernatürlich. Ein gutes Kompendium zu diesem Thema ist Volker Sommers “Wider die Natur: Homosexualität und Evolution” (er ist Theologe und Primatologe, Ausrichtung: Soziobiologie). Das wusste man auch schon im Mittelalter (z.T. allerdings mit fehlinterpretierten Beispielen, so wurden angenommen, Hasen würden auch homosexuell verkehren).

2. Eine Handlung ist nicht darum automatisch erlaubt, weil sie “natürlich” ist. Wenn Thornhill und Palmer Recht haben, dass Vergewaltigung eine “natürliche” (in der
nicht-menschlichen Natur regelmäßig vorkommende) Fortpflanzungsstratege ist (die Gleichsetzung von bestimmten Fortplanzungsstrategien mit Vergewaltigung ist allerdings zur Recht umstritten), dann würde trotzdem unter Menschen Vergewaltigung nicht zu rechtfertigen sein.

3. Viele Tätigkeiten des Menschen, wie z.B. das Schreiben, sind widernatürlich in dem Sinne, dass sie nicht in der übrigen Natur vorkommen.

4. Der Zölibat ist widernatürlich. Thomas von Aquin fragt deswegen auch fast verzweifelt, ob denn das Ideal der Jungfräulichkeit überhaupt erlaubt (!) sei. Er kommt zu dem Schluss: Ja mit starken Einschränkungen, und ja mit Gottes Hilfe. (Anmerkung: “Jungfräulichkeit” ist in diesem Zusammenhang kein Hinweis darauf, dass nie im Leben geschlechtlich verkehrt wurde. Viele mittelalterlichen “Jungfrauen” waren Witwen und Witwer, die viele Kinder gezeugt hatten. Genauso wie “zölibatär” in der 2. Hälfte des Mittelalters – in der ersten galt der Zölibat nicht durchgängig, er wurde erst im Laufe des 12. Jahrhunderts flächendeckend durchgesetzt – eher nur den Ausschluss von Verheiratung, nicht aber den Verzicht auf Geschlechtsverkehr bedeutete.)

5. Schon Augustinus wusste, wie stark der Geschlechtstrieb natürlicherweise ist: “Verbietet die Prostitution und die Welt wird im Chaos versinken.” Die mittelalterlichen Ärzte waren der Meinung, Enthaltsamkeit würde schwere, mitunter tödlich (!) verlaufende Krankheiten nach sich ziehen (so, und was ist dann an Wilhelm Reich so anstößig?). Nur speziell ausgewählte Personen, denen Gott gegen die Natur zu einem keuschen Leben verhülfe, seien ausgenommen.

6. Die Einschränkung von Sexualität auf Fortpflanzung ist eher evangelisch als katholisch, jedenfalls wenn ich hier ein wenig einseitig Thomas von Aquin als wichtigsten katholischen Kirchenlehrer einsetzen darf. Sterile Ehen sind gültig. Eine Ehe ohne Geschlechtsverkehr ist “eigentlich” ungültig – eine “Josephsehe” ist nur dann gültig, wenn sichergestellt ist, dass beide Partner aus freien Stücken dem Verzicht auf Geschlechtsverkehr zugestimmt haben. Der eheliche Geschlechtsverkehr ist nach Thomas der Urgrund der Ehe und Zeichen der Verbundenheit der Eheleute. Eine Gründung im Wunsch nach Fortplanzung besteht nicht, denn ob ein Kind gezeugt würde, läge sowieso in Gottes Hand. Das ist konsequent gedacht: Falls die Ehe nur auf Zeugung von Nachwuchs und der Sicherung von dessen Aufzucht gerichtet sei, so sagt Thomas ausdrücklich, dann müsste sie ja nach den Wechseljahren der Frau und dem Erwachsenwerden der Kinder aufhören zu bestehen. Naturrechtlich sieht Thomas das auch so – das Sakrament der Ehe geht allerdings über die Natur hinaus (und ist im Gegenzug dann aber nicht mehr universell gültig, sondern nur für die Gläubigen).

7. Was bedeutet das alles für die katholische Auffassung zur Homosexualität? Ich als Katholik und Thomist meine, dass die Pfarrer Recht haben, die homosexuellen Paaren den kirchlichen Segen geben. Sie sind die Träger des wahren Katholizismus."

Friday, October 12, 2007

Aus dem Archiv: Christian Hoffmann über Homo-Ehe und Etatismus

Die Homo-Ehe und der Etatismus*

Von Christian Hoffmann

Die Vereinigten Staaten von Amerika befinden sich im Krieg! Im Krieg nicht etwa mit Saddam Hussein oder Osama bin Laden. Nein, ein Kulturkrieg tobt im Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Dabei geht es keinesfalls, wie man vielleicht annehmen könnte, um die vermeintliche Schicksalsfrage, ob nun der hagere Ostküstendoyen, Senator John Kerry, oder der burschikose texanische Cowboy, der amtierende Präsident George W. Bush, nach dem Jahr 2004 das bedeutendste politische Amt der Welt wird innehaben können. Vielmehr geht es um die, nach den Worten der First Lady Laura Bush, „sehr, sehr schockierende“ Frage, ob zwei Menschen sich im Bund der Ehe vereinigen können, oder besser dürfen. „Zwei Menschen“ wohlgemerkt, was in diesem Fall auch zwei Herren oder zwei Damen der Schöpfung einschliessen würde.
Seit im Jahre 2000 der damalige Gouverneur des US-Bundesstaates Vermont, Howard Dean (in etwa der Oskar Lafontaine der amerikanischen Demokraten), sogenannte „Civil Unions“ (Eingetragene Lebenspartnerschaften) für homosexuelle Paare legalisierte, rollt die Debatte über Sinn und Unsinn der Homo-Ehe wie eine Lawine über das Land. Letzter Höhepunkt in diesem Schlagabtausch war eine Entscheidung des Supreme Judicial Courts des US-Bundesstaates Massachusetts im letzten November, welche das Vorenthalten des vollen Eherechts gegenüber Homosexuellen für nicht verfassungsgemäss erklärte und die unmittelbare Einführung eines solchen Rechts einforderte. Seitdem fahren die gegenerischen Parteien schwere Geschütze auf. Konservative Republikaner fordern, unterstützt durch ihren Präsidenten, eine Ergänzung der Bundesverfassung, welche das Eherecht auf die Verbindung von einem Mann mit einer Frau beschränken würde. Dieser sozusagen hoheitliche Akte der Diskriminierung veranlasste wiederum die „Log Cabin Republicans“, ein Zusammenschluss homosexueller Republikaner, eine die Position des Präsidenten kritisierende Medienkampagne ausgerechnet in jenen Staaten zu finanzieren, welche für die Wiederwahl George W. Bushs entscheidend sein dürften. Dabei werden auf Staatenebene längst rechtliche Tatsachen geschaffen. Ganze 39 US-Bundesstaaten, von Alaska bis Florida, haben sogenannte DOMAs, Gesetze zur Verteidigung der Ehe, verabschiedet, welche die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe unterbinden. Vier Staaten haben ihre Verfassung bereits entsprechend ergänzt, während weitere 18 dies in Erwägung ziehen. Bürgerrechtsgruppen erinnern an die 1940er Jahre, als das Verbot der gemischtrassischen Ehe aufzubrechen begann.
Dabei werden in diesem verbitterten Kulturkampf von beiden Seiten zum Teil abenteuerliche Argumente ins Spiel gebracht. Die „Human Rights Campaign“, eine Organisation, welche sich für die Rechte Homosexueller einsetzt, fordert Betroffene auf, in ihrem Bekanntenkreis darauf aufmerksam zu machen, dass durch den Ausschluss vom Eherecht homosexuellen Paaren sage und schreibe 1049 bundesstaatliche Begünstigungen – von Steuererleichterungen bis zur Sozialhilfe – vorenthalten werden. Sicher ein für Sozialdemokraten unerträglicher Gedanke! Die religiöse Rechte dagegen sieht im Falle einer staatlichen Anerkennung der Homo-Ehe das Fundament des heiligen Bundes der Ehe zerbrechen. Demnach würden sich wohl ohne staatliche Aufsicht unzählige verheiratete Männer an die Stirn schlagen und ausrufen: „Verdammt, ich hätte ja auch einen Kerl heiraten können!“
Wieder einmal zeigt sich, dass der wohlwollend-regulierende Eingriff des Staates im Sinne des „Gemeinwohls“ Missgunst, Gier und Hass weckt und den gesunden Menschenverstand vernebelt.
Nicht zu Unrecht fragte schon 1998 David Boaz, ein Vertreter des liberalen amerikanischen Cato Institutes, warum das gesamte Eherecht nicht schlicht privatisiert werden könne? Ehevereinbarungen würden so zu privatrechtlichen, staatlich sanktionierten Verträgen. Religiöse Institutionen könnten selbstverständlich weiterhin selbständig darüber entscheiden, welche Formen der zwischenmenschlichen Beziehung ihre Anerkennung finden würden. Der Staat würde sich damit aus dem Privatleben der Bürger – zumindest in diesem Bereich - völlig heraushalten.
Doch so einfach lässt sich die Linke ein Instrument zur Sozialklempnerei nicht aus der Hand nehmen. Und so schnell verzichtet die - ach so staatsskeptische - Rechte nicht auf die Möglichkeit, anderen Menschen ihre ideologischen Gesellschaftsvorstellungen aufzwängen zu können. Hätte man doch in der liberalen Argumentation fast ein entscheidendes Problem übersehen: Eine Privatisierung des Eherechts würde ja schliesslich auch die Möglichkeit der Polygamie legalisieren. Und das geht nun wirklich nicht! Wie die amerikanische Journalistin Cathy Young im liberalen Magazin „reason“ darstellte, führe Polygamie zu Eifersucht und Spannungen. Machtungleichgewichte in diesen Beziehungen könnten in psychologischem Missbrauch kulminieren. Auch David Boaz würde daher gerne das „private“ Eherecht auf zwei Personen beschränken. Schliesslich reflektiere das Eherecht einen Wunsch der Gesellschaft, die Ehe als „stabilisierendes Element der Sozialordnung“ zu unterstützen. Ausserdem habe ja auch die Regierung das Recht, ihrer Zustimmung zu privaten Verträgen Restriktionen aufzuerlegen. Oder wie der republikanische Generalstaatsanwalt des malerischen Staates Alabama, William Pryor, sagen würde: „Da könnte man ja gleich Nekrophilie, Inzest und Pädophilie legalisieren.“
Der Glaube an die Allmacht staatlicher Regulierung führt in diesem wahrhaft entlarvenden Fall offenbar dazu, dass Linke wie Rechte sich einbilden, Gesetze könnten entsprechend veranlagte Menschen davon abhalten, ihre Triebe auszuleben, oder umgekehrt, dazu animieren, ihnen wesensfremde Gewohnheiten anzunehmen. Ein Wort der Vernunft kam hier schliesslich aus Harvard – dessen offen homosexueller Kaplan Peter Gomes merkte an, dass es in diesem Streitfall keineswegs um Themen wie Polygamie, Sonderrechte oder die Zukunft der Familie gehe. Vielmehr ginge es um einen „Akt der Diskriminierung einer Mehrheit der Minderheit gegenüber“. Schöner hätte man das Prinzip der Demokratie kaum ausdrücken können.
Würde der Staat seine ebenso gierigen wie langen Finger aus dem Privatleben der Menschen heraushalten, würden Männlein und Weiblein, Weiblein und Weiblein sowie Männlein und viele, viele Weiblein in trauter Ehe miteinander leben können, ohne dass einem Aussenstehenden dadurch ein Schaden entstehen würde, ohne dass dadurch irgendeine Ehe länger oder kürzer dauern müsste, ohne dass ein Kind mehr oder weniger geboren würde und ohne das ein erbitterter Streit über staatliche Alimentierungen ausgetragen werden könnte. Wäre die westliche, christlich fundierte Kultur der monogamen Ehe nicht in der Lage, diese Freiheit ohne die Stütze eines staatlich-regulierenden Korsetts zu ertragen, so wäre sie ohnehin zu einer sehr kurzen Lebensspanne verdammt.
Doch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten tobt weiter der „Krieg der Kulturen“ und der unbeteiligte Beobachter stellt einmal mehr fest, dass wenige Begriffe so aufgebläht und dabei so hohl sind, wie „Demokratie“ und „Menschenrechte“.

Quellen:
www.cnn.com
www.reason.com
www.advocate.com


*ursprünglich erschienen in "eigentümlich frei", Mai 2004