Tuesday, July 29, 2008

Freiheitsfreunde aller Länder, erhebt Euch!

2 comments:

Anonymous said...

Das Missverständnis bei Liberalen ist, dass Freiheit = Abwesenheit von kollektiven Strukturen sei.
Doch dort wo sie fehlen ist eben nicht die totale Freiheit. Jeder bedroht jeden und jede beutet jeden aus...
Wenn das sie oberste Freiheit sein soll? Nein danke!
In der Schweiz machen wir eben nicht alle 4 Jahre ein Kreuz, sondern wir stimmen ab über Ja und Nein! ;)

Herfried said...

Aus einem Interview mit Prof. Dr. Hans-Hermann Hoppe in der "Wiener Zeitung":


"[...]In Chicago beschwerten sich zum Beispiel mehrere Personen über Polizeibrutalität. In 95 Prozent aller Fälle wurden die Beschwerden ganz einfach von den Gerichten abgeschmettert, nur in weniger als einem Prozent der Fälle wurde den Bürgern Recht gegeben. Dieses Ergebnis kann man voraussehen, wenn man bedenkt, dass Gericht und Polizei Teil derselben Organisation sind.


Innerstaatliche Kontrollinstanzen halten Sie für kein sinnvolles Mittel?


Stellen Sie sich vor, Sie wären der Staat und würden zur Selbstkontrolle Ihren Onkel als Richter einsetzen, die Tante als Finanzkontrolleurin und Ihr Vater sitzt in der Ethik-Kommission. Sie alle eint das Interesse, die Einnahmen Ihrer Organisation zu maximieren und Ihre Macht auszubauen. Natürlich gibt es zuweilen Meinungsunterschiede zwischen Verfassungsgericht, Regierung und Parlament. Dennoch ist unschwer zu erkennen, dass das Verfassungsgericht immer das Interesse hat, den eigenen Bereich, über den es bestimmt, auszuweiten und die Finanzierung des Staates insgesamt zu fördern.

Aber alle müssen sich doch an die Gesetze halten, auch die Politiker!


Nein, eben nicht. In allen Gesellschaften gibt es den Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Wenn ich Ihnen als Privatperson etwas wegnehme oder Sie zur Zwangsarbeit bestelle, werde ich dafür verurteilt. Wenn ich das aber als öffentlich Bediensteter tue, gilt das als "Steuern eintreiben" oder "Einziehung zum Wehrdienst". Nicht alle Personen unterliegen den gleichen´Gesetzen. Als öffentliche Person darf ich Dinge tun, die ich als Privatperson niemals tun dürfte. Was man bei Privatpersonen "stehlen und hehlen" nennt, gilt beim Staat als Sozialpolitik..."